Die Medienbehörde KommAustria sieht Minderjährige in der ORF TVthek nicht gut genug geschützt. Konkret geht es um drei „Tatort“-Folgen und eine Episode der Krimi-Serie „Die unlösbaren Fälle des Herrn Sand“, die trotz einiger Gewaltszenen ganztägig auf der Plattform abrufbar gewesen sind. Im Fernsehen hatte der ORF die Folgen erst nach 20 Uhr ausgestrahlt.

Die Szenen in den genannten Serien seien dazu geeignet, „die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von jedenfalls Kindern im Alter unter zwölf Jahren zu beeinträchtigen“, schreibt die KommAustria in einer Aussendung. In dem entsprechenden Bescheid an den ORF fügte die Medienbehörde Screenshots der entsprechenden Szenen zum Beweis an. Vor allem beanstandet die KommAustria, dass keine technischen Maßnahmen getroffen worden sind, die die Sendungen nur zu späteren Zeitpunkten abrufbar gemacht hätten.

Ein weiteres Problem sieht die Medienbehörde darin, dass der ORF auf der TVthek einen eigenen Bereich mit Kindersendungen betreibt. Wenn daneben nun Inhalte dargestellt werden, die für Minderjährige ungeeignet seien, sei das kontraproduktiv. Der noch nicht rechtskräftige Bescheid der KommAustria verpflichtet den ORF nun, das Angebot auf der TVthek auch in Sachen Minderjährigenschutz zukünftig rechtskonform zu gestalten.